Wettkampfregeln

  1. Startnummern: die Startnummern sind gut sichtbar vorn und bei zwei Startnummern hinten am Körper und Rad anzubringen.
  2. Startabstand:  wird festgelegt nach Geschwindigkeit und Anzahl der Plätze je Block.
  3. Windschattenfahren: Das Windschattenfahren ist gestattet.
  4. Behinderungen von anderen Sportlern, Teilnehmern oder anderen Nutzern
  5. oder Beschwerden über Teilnehmer oder bei absichtlich verursachten Unfällen werden mit Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung geahndet
  6. Zugelassen sind alle technisch einwandfreien Fahrräder egal welcher Art. Gewertet wird GRAVEL und MTB.
  7. Ausgeschlossen sind alle Arten von Lenkeraufsätzen- und aufbauten.
    sowie Liege- und Sesselräder, Handbikes, sowie Anhänger.
    Keine Nutzung von Trinkflaschen aus Glas, Alu oder ähnlichem Material.
  8. Helmpflicht: Das Tragen eines EU Norm genormten Helmes ist für jeden Starter beim Pflicht!
    Starter ohne Helm können nicht zum Wettkampf zugelassen werden und erhalten keine Startfreigabe.
  9. Bremsen: Das Rad des Teilnehmers insbesondere die Bremsen muss in einwandfreien Zustand sein. Bei nicht ausreichender Bremsleistung kann das Rad nicht zum Rennen zugelassen werden! Wir empfehlen eine Klingel am Rad!
  10. Verkehrsregeln: Es gelten die Bedingungen der Straßenverkehrsordnung STVO.
    Durch uns und Helfer wird die Strecke soweit es möglich ist gekennzeichnet und abgesichert.
    Trotzdem ist jeder Starter verpflichtet, sich an die gültige Straßenverkehrsordnung zu halten.
    Für Schäden an Gesundheit und Material, die aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung resultieren, haftet der Veranstalter nicht. Nehmt Rücksicht trotz allen Wettkampfeifers!!
  11. Das Verlassen der Wege im Naturschutzgebiet Heers ist verboten!
    Seit höflich zu den Wanderern und Fußgängern. Klingel am Rad und frühes Rufen hilft.
    Bedankt euch beim Weg freigeben und weist darauf hin, wenn und das hinter euch weitere Fahrer kommen.
  12. Verstöße gegen diese Regeln werden mit Nichtwertung, sofortigen oder mit dauerhaftem Ausschluss geahndet!
  13. Den Anweisungen der Helfer und Organisatoren ist immer sofort zu folgen.
  14. Es herrscht Rechtslauf- und Fahrpflicht damit links überholt werden kann.
  15. Es gilt die STVO!
  16. In den Abfahrten ist besondere Vorsicht und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Bei Sturz und Unfall ist sofort zu helfen und der nächste Helfer zu informieren.
  17. Die Einnahme von Medikamenten ohne ärztliches Attest ist nicht gestattet und wird mit lebenslangem Ausschluss geahndet und Betrugsanzeige erstattet.
    Atteste sind auf Nachfrage vorzulegen.
  18. Es gelten die derzeit gültigen Anti-Dopingbestimmungen des DOSB und jeder Teilnehmer hat nach Los- und Auswahlverfahren für entsprechende Kontrollen zur Verfügung zu stehen.
    Die Kosten für eine positive Dopingkontrolle sind vom geprüften Sportler zu tragen.
  19. Bei Verweigerung der Kontrolle wird der Teilnehmer lebenslang ausgeschlossen und vom Wettkampf disqualifiziert und dies im Wettkampfprotokoll angegeben.
  20. Die Nutzung von leistungssteigernden Substanzen und Gerätschaften ist nicht gestattet und wird mit lebenslangem Ausschluss geahndet und dies im Wettkampfprotokoll vermerkt.
  21. Die Nutzung von technischen Motoren und Hilfsmitteln (außer E-bike) ist nicht gestattet und wird mit lebenslangem Ausschluss geahndet und dies im Wettkampfprotokoll und Webseite vermerkt.
  22. Jeder Teilnehmer fährt eigenverantwortlich auf den öffentlich zugänglichen und genutzten Feldwegen und Straßen.
  23. Er ist selbst für sein Wohl an Leib und Leben und aller anderen verantwortlich unter Beachtung der STVO und der geltenden Gesetze.
  24. Nehmt Rücksicht aufeinander und helft euch gegenseitig damit niemand zu Schaden kommt!!